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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die zeitlich begrenzte Überlassung und Betreuung von Webpräsenzen

LENO Innovations Ltd

Dubai International Financial Centre (DIFC) · Dubai, Vereinigte Arabische Emirate

Stand: August 2026 · Angebot ausschließlich für Unternehmer (B2B)

Inhaltsübersicht
  1. 1. Geltungsbereich und ausschließlich unternehmerische Nutzung
  2. 2. Vertragsgegenstand — Nutzungsüberlassung statt Verkauf
  3. 3. Einrichtung und Bereitstellung
  4. 4. Standardleistungen und Individualleistungen
  5. 5. Innovationspakete und Innovationseinheiten
  6. 6. Urheberrechte, Designs, Quellcode und sonstige Kreativleistungen
  7. 7. Inhalte des Kunden
  8. 8. Domain
  9. 9. E-Mail-Dienste
  10. 10. Vertragslaufzeit
  11. 11. Vergütung und Fälligkeit
  12. 12. Umsatzsteuer und Reverse Charge
  13. 13. Zahlungsverzug
  14. 14. Änderungen der Webpräsenz
  15. 15. Mitwirkungspflichten des Kunden
  16. 16. Verfügbarkeit und Wartung
  17. 17. Einsatz künstlicher Intelligenz und automatisierter Systeme
  18. 18. Gewährleistung und Mängel
  19. 19. Haftung
  20. 20. Vertragsende
  21. 21. Kündigung
  22. 22. Aufrechnung und Zurückbehaltung
  23. 23. Datenschutz
  24. 24. Änderungen dieser AGB
  25. 25. Anwendbares Recht
  26. 26. Gerichtsstand
  27. 27. Schlussbestimmungen

1Geltungsbereich und ausschließlich unternehmerische Nutzung

  1. 1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der LENO Innovations Ltd, Dubai International Financial Centre, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate („LENO“), und ihren Kunden über die Erstellung, zeitlich begrenzte Überlassung, Bereitstellung, Betreuung und Weiterentwicklung von Webpräsenzen sowie damit zusammenhängende digitale Leistungen.
  2. 2.Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen und sonstige gewerblich oder selbständig beruflich handelnde Kunden. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. 3.Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag ausschließlich für Zwecke seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
  4. 4.Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern LENO ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2Vertragsgegenstand — Nutzungsüberlassung statt Verkauf

  1. 1.Gegenstand des Vertrages ist grundsätzlich die zeitlich begrenzte Bereitstellung und Nutzungsüberlassung einer von LENO betriebenen Webpräsenz für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
  2. 2.Es handelt sich, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, nicht um den Verkauf einer Website, eines Quellcodes, eines Designs, eines Templates oder sonstiger digitaler Arbeitsergebnisse.
  3. 3.Die geschuldete Standardleistung richtet sich nach dem vom Kunden ausgewählten und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website von LENO beschriebenen Leistungspaket.
  4. 4.

    Zum Leistungsumfang können je nach gebuchtem Paket insbesondere gehören:

    • Bereitstellung einer Unternehmenswebpräsenz,
    • Nutzung von Layouts, Templates und Softwarekomponenten von LENO,
    • technische Bereitstellung und Betrieb,
    • Hosting,
    • technische Wartung,
    • standardisierte inhaltliche Anpassungen,
    • bestimmte KI-gestützte Leistungen,
    • Bereitstellung bzw. Nutzung einer Domain,
    • DNS-Verwaltung,
    • E-Mail-Weiterleitungen,
    • weitere auf der Angebotsseite bezeichnete Standardleistungen.
  5. 5.Hosting, Domainbereitstellung, DNS-Verwaltung und E-Mail-Weiterleitungen werden, soweit im jeweiligen Angebot enthalten, als unselbständige Nebenleistungen der Webpräsenz ohne gesondertes Entgelt bereitgestellt. Hierdurch entsteht insbesondere kein Anspruch auf selbständige Fortführung dieser Leistungen nach Beendigung des Hauptvertrages.
  6. 6.Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang sind das bei Vertragsschluss gewählte Paket, die dazugehörige Leistungsbeschreibung und diese AGB.

3Einrichtung und Bereitstellung

  1. 1.Für die erstmalige Einrichtung kann eine einmalige Einrichtungsgebühr gemäß der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste anfallen.
  2. 2.LENO ist berechtigt, zur Leistungserbringung standardisierte Systeme, eigene Templates, Softwaremodule, automatisierte Verfahren und Systeme künstlicher Intelligenz einzusetzen.
  3. 3.Eine individuelle technische oder gestalterische Umsetzung außerhalb des vereinbarten Standardpakets ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als zusätzliche Individualleistung beauftragt wird.
  4. 4.LENO ist berechtigt, technische Komponenten, Frameworks, Hostingstrukturen und interne Systeme während der Vertragslaufzeit zu ändern, sofern dadurch die vereinbarte wesentliche Funktionalität der Webpräsenz nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

4Standardleistungen und Individualleistungen

  1. 1.Die im jeweiligen Paket ausdrücklich beschriebenen Leistungen sind durch das laufende Vertragsentgelt abgegolten.
  2. 2.Leistungen, die über den vereinbarten Standardumfang hinausgehen, stellen Individualleistungen dar.
  3. 3.

    Hierzu können insbesondere gehören:

    • zusätzliche individuelle Unterseiten,
    • besondere Designanpassungen,
    • individuelle Programmierungen,
    • Schnittstellen,
    • Bestell- oder Reservierungssysteme,
    • individuelle Automatisierungen,
    • besondere Datenimporte,
    • kundenspezifische Softwarefunktionen,
    • größere strukturelle Änderungen an einer bestehenden Webpräsenz.
  4. 4.LENO kann Individualleistungen in Form von Innovationspaketen bzw. Innovationseinheiten anbieten.

5Innovationspakete und Innovationseinheiten

  1. 1.Für individuelle Arbeiten können vom Kunden vorab definierte Innovationspakete bzw. Innovationseinheiten erworben werden.
  2. 2.Der jeweils gültige Preis einer Innovationseinheit ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Beauftragung veröffentlichten Preisliste oder dem konkreten Angebot von LENO.
  3. 3.LENO kann dem Kunden für einen gewünschten Leistungsumfang eine bestimmte Anzahl von Innovationseinheiten anbieten.
  4. 4.Ein entsprechender Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und die dafür vorgesehenen Innovationseinheiten vollständig bezahlt.
  5. 5.Individualleistungen werden grundsätzlich im Voraus bezahlt.
  6. 6.LENO ist nicht verpflichtet, vor vollständigem Eingang des für den Auftrag vereinbarten Entgelts mit der Bearbeitung zu beginnen.
  7. 7.Innovationseinheiten stellen keine Abrechnung nach Arbeitsstunden dar. Maßgeblich ist der für den jeweils beschriebenen Leistungsumfang vereinbarte Paketpreis.
  8. 8.Eine Innovationseinheit vermittelt keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden.
  9. 9.Durch effizientere technische Verfahren, Automatisierung oder den Einsatz künstlicher Intelligenz ändert sich der vereinbarte Preis eines bereits beauftragten Innovationspakets nicht.
  10. 10.Nicht ausdrücklich in einem Innovationsauftrag bezeichnete zusätzliche Anforderungen können ein weiteres Innovationspaket erforderlich machen.

6Urheberrechte, Designs, Quellcode und sonstige Kreativleistungen

  1. 1.

    Sämtliche von LENO oder für LENO geschaffenen oder bereitgestellten

    • Designs,
    • Templates,
    • Layouts,
    • Softwarebestandteile,
    • Quellcodes,
    • Programme,
    • Automatisierungen,
    • Prompts,
    • Datenstrukturen,
    • grafischen Elemente,
    • Textkonzepte,
    • Gestaltungskonzepte,
    • KI-generierten oder KI-unterstützt erstellten Arbeitsergebnisse,
    • technischen Lösungen und sonstigen Kreativleistungen

    bleiben, soweit rechtlich möglich, im ausschließlichen Rechts- und Verfügungsbereich von LENO bzw. des jeweiligen Rechteinhabers.

  2. 2.Der Kunde erhält daran ausschließlich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Dauer des Vertragsverhältnisses begrenztes Nutzungsrecht, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung der von LENO bereitgestellten Webpräsenz erforderlich ist.
  3. 3.Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet dieses Nutzungsrecht, soweit nicht für einzelne Bestandteile ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  4. 4.

    Ein Anspruch des Kunden auf

    • Herausgabe des Quellcodes,
    • Herausgabe von Templates,
    • Herausgabe interner Konfigurationen,
    • Herausgabe von Design- oder Entwicklungsdateien,
    • Übertragung von Softwarekomponenten,
    • Übertragung von LENO-Systemen oder
    • Fortführung der von LENO geschaffenen Webpräsenz auf einem anderen System

    besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

  5. 5.Dies gilt auch für gegen gesondertes Entgelt erbrachte Individualleistungen oder Innovationspakete, sofern bei deren Beauftragung nicht ausdrücklich eine Übertragung bestimmter Nutzungs- oder Verwertungsrechte vereinbart wurde.
  6. 6.Durch die Vergütung einer Individualleistung erwirbt der Kunde daher grundsätzlich die vertragsgemäße Nutzung der umgesetzten Funktion innerhalb der von LENO bereitgestellten Webpräsenz, nicht jedoch das Eigentum oder ausschließliche Nutzungsrechte an den zugrunde liegenden Software-, Design- oder Entwicklungsergebnissen.
  7. 7.Vom Kunden vor Vertragsschluss bereits besessene Marken, Logos, Texte, Fotografien, Unternehmensinformationen und sonstige eigene Inhalte bleiben hiervon unberührt.

7Inhalte des Kunden

  1. 1.Der Kunde bleibt für die von ihm bereitgestellten oder ausdrücklich freigegebenen Inhalte verantwortlich.
  2. 2.

    Der Kunde versichert, über die zur Verwendung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten

    • Texten,
    • Bildern,
    • Logos,
    • Marken,
    • Videos,
    • Daten und sonstigen Materialien

    zu verfügen.

  3. 3.Der Kunde räumt LENO für die Dauer des Vertrages die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Materialien ein.
  4. 4.LENO ist nicht verpflichtet, vom Kunden gelieferte Inhalte umfassend rechtlich zu prüfen.
  5. 5.Der Kunde hat LENO unverzüglich zu informieren, wenn Inhalte geändert, entfernt oder rechtlich nicht mehr verwendet werden dürfen.

8Domain

  1. 1.Soweit Bestandteil des jeweiligen Leistungspakets, kann LENO für die Vertragsdauer eine Domain bereitstellen.
  2. 2.Die Bereitstellung einer solchen Domain erfolgt ohne gesonderte Berechnung als Nebenleistung der Webpräsenz.
  3. 3.Soweit rechtlich und registrierungsrechtlich zulässig, kann LENO die Domain im eigenen Namen registrieren und die Stellung als Domaininhaber bzw. Vertragspartner des zuständigen Registrars während der Vertragsdauer behalten.
  4. 4.Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das Recht, die Domain im Zusammenhang mit der von LENO bereitgestellten Webpräsenz zu nutzen.
  5. 5.Durch die Nutzung oder Mitfinanzierung der Webpräsenz erwirbt der Kunde grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Übertragung der Domaininhaberschaft oder der zugrunde liegenden Registrarposition.
  6. 6.

    Nach Beendigung des Vertrages ist LENO grundsätzlich berechtigt, die Domain

    • nicht weiter bereitzustellen,
    • zu löschen,
    • auslaufen zu lassen,
    • für andere rechtlich zulässige Zwecke zu verwenden oder
    • eine gesonderte Vereinbarung über deren weitere Nutzung bzw. Übertragung anzubieten.
  7. 7.Zwingende gesetzliche Namens-, Marken-, Kennzeichen- oder sonstige Rechte des Kunden oder Dritter bleiben unberührt. Soweit aufgrund solcher zwingenden Rechte ein Anspruch des Kunden auf Freigabe oder Übertragung einer bestimmten Domain besteht, geht die zwingende gesetzliche Regelung dieser Vertragsbestimmung vor.
  8. 8.LENO kann eine Domain alternativ unmittelbar auf den Kunden registrieren und lediglich deren technische Administration übernehmen, wenn dies aus rechtlichen, registrierungsrechtlichen oder technischen Gründen zweckmäßiger ist.
  9. 9.Verwendet der Kunde bereits eine eigene Domain, kann diese grundsätzlich durch entsprechende DNS-Einstellungen mit der von LENO bereitgestellten Webpräsenz verbunden werden. Die Domain verbleibt in diesem Fall beim Kunden.

9E-Mail-Dienste

  1. 1.LENO stellt im Rahmen der Webpakete keinen vollständigen eigenständigen E-Mail-Hostingdienst bereit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. 2.LENO kann E-Mail-Adressen bzw. Aliase zur Weiterleitung eingehender Nachrichten an eine vom Kunden benannte externe E-Mail-Adresse bereitstellen.
  3. 3.Der Kunde kann ohne gesonderte Berechnung durch LENO eigene externe E-Mail-Dienstleister einsetzen.
  4. 4.

    Hierzu können insbesondere gehören:

    • Microsoft 365,
    • Google Workspace,
    • andere externe E-Mail-Provider.
  5. 5.LENO kann hierfür die erforderlichen DNS- bzw. MX-Einträge innerhalb der von LENO administrierten Domain setzen.
  6. 6.Leistungen, Gebühren, Verfügbarkeit, Datensicherung und Funktionsfähigkeit eines vom Kunden gewählten externen E-Mail-Dienstleisters sind nicht Bestandteil des Vertrages mit LENO.
  7. 7.Für Störungen externer Mailanbieter haftet LENO nur, soweit LENO diese selbst schuldhaft verursacht hat.

10Vertragslaufzeit

  1. 1.Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
  2. 2.Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem im Vertrag angegebenen Vertragsbeginn bzw., sofern kein gesondertes Datum vereinbart wurde, mit Vertragsschluss.
  3. 3.Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
  4. 4.Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
  5. 5.Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei.
  6. 6.Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11Vergütung und Fälligkeit

  1. 1.Die vereinbarte Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsschluss fällig, soweit im Bestellprozess nichts anderes angegeben wird.
  2. 2.Laufende Nutzungsentgelte werden entsprechend dem gewählten Abrechnungsintervall monatlich oder jährlich im Voraus berechnet.
  3. 3.Die Verpflichtung zur Zahlung des laufenden Vertragsentgelts besteht für die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit unabhängig vom tatsächlichen Umfang der Nutzung durch den Kunden.
  4. 4.Eine vorübergehende Nichtnutzung der Webpräsenz durch den Kunden lässt die Zahlungspflicht unberührt.
  5. 5.Die Abrechnung kann über einen von LENO eingesetzten Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe, erfolgen.
  6. 6.Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrages eine wirksame vereinbarte Zahlungsmethode vorzuhalten.

12Umsatzsteuer und Reverse Charge

  1. 1.Das Angebot von LENO richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
  2. 2.Bei Leistungen von LENO Innovations Ltd aus den Vereinigten Arabischen Emiraten an einen in Deutschland ansässigen Unternehmer für dessen Unternehmen richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
  3. 3.Soweit der Leistungsort beim unternehmerischen Leistungsempfänger liegt und der Kunde nach den anwendbaren Vorschriften Steuerschuldner ist, erfolgt die Rechnung ohne gesonderten Ausweis deutscher Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren.
  4. 4.Die Rechnung enthält in diesen Fällen insbesondere den Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers — Reverse Charge.“
  5. 5.Der Kunde ist in diesem Fall für die ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung der von ihm geschuldeten Umsatzsteuer verantwortlich.
  6. 6.Der Kunde verpflichtet sich, LENO die zur steuerlichen Einordnung erforderlichen korrekten Unternehmens- und Steuerdaten mitzuteilen und Änderungen unverzüglich anzuzeigen.
  7. 7.Soweit aufgrund des Sitzes, Status oder Verwendungszwecks des Kunden eine andere steuerliche Behandlung gesetzlich vorgeschrieben ist, ist LENO berechtigt und verpflichtet, die gesetzlich erforderliche Steuer zusätzlich zu berechnen.
  8. 8.Steuerrechtlich zwingende Vorschriften gehen diesen AGB vor.

13Zahlungsverzug

  1. 1.Zahlungen sind zu den auf der Rechnung bzw. im Bestellprozess angegebenen Fälligkeitsterminen zu leisten.
  2. 2.Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist LENO berechtigt, ihn zur Zahlung aufzufordern und die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen und Verzugskosten geltend zu machen.
  3. 3.Besteht der Zahlungsverzug 14 Kalendertage nach Fälligkeit fort, ist LENO nach vorheriger elektronischer Mitteilung berechtigt, die Webpräsenz und/oder einzelne damit verbundene Leistungen vorübergehend zu sperren oder offline zu nehmen.
  4. 4.Eine solche Sperrung beendet den Vertrag nicht.
  5. 5.Während einer berechtigten Sperrung bleibt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten laufenden Vertragsentgelte bestehen, da LENO die für die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses erforderliche Infrastruktur, Systeme, Nutzungsrechte und Kapazitäten weiterhin vorhält.
  6. 6.Nach vollständigem Ausgleich der überfälligen Beträge kann LENO die Webpräsenz wieder freischalten.
  7. 7.LENO bleibt berechtigt, bei fortgesetztem oder erheblichem Zahlungsverzug den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und weitergehende gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.
  8. 8.Durch die Sperrung entstehende Umsatzausfälle oder sonstige mittelbare Schäden des Kunden begründen keine Ersatzpflicht von LENO, soweit die Sperrung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Zahlungsverzuges berechtigt erfolgt ist.

14Änderungen der Webpräsenz

  1. 1.Änderungen, die nach der jeweiligen Paketbeschreibung als Standardleistung enthalten sind, werden im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs durchgeführt.
  2. 2.Weitergehende Änderungen können als Individualleistung bzw. Innovationspaket angeboten werden.
  3. 3.LENO kann für Änderungswünsche zunächst eine automatisierte oder KI-gestützte Prüfung durchführen.
  4. 4.Ergibt diese Prüfung, dass der Änderungswunsch nicht vom Standardpaket umfasst ist, kann LENO dem Kunden ein kostenpflichtiges Innovationspaket anbieten.
  5. 5.Die Umsetzung einer solchen zusätzlichen Leistung beginnt grundsätzlich erst nach Annahme und vollständiger Vorauszahlung.

15Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

  1. 1.erforderliche Unternehmensinformationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen,
  2. 2.Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen,
  3. 3.erforderliche Freigaben ohne unangemessene Verzögerung zu erteilen,
  4. 4.LENO keine rechtswidrigen Inhalte zur Veröffentlichung zu übermitteln,
  5. 5.die zur Nutzung bereitgestellten Systeme nicht missbräuchlich zu verwenden,
  6. 6.Zugangsdaten angemessen zu schützen und
  7. 7.LENO über erkennbare technische Störungen unverzüglich zu informieren.

Verzögerungen, die aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten von LENO.

16Verfügbarkeit und Wartung

  1. 1.LENO bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der bereitgestellten Webpräsenzen.
  2. 2.Eine ununterbrochene Verfügbarkeit von 100 % wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich ein gesondertes Service Level Agreement vereinbart wurde.
  3. 3.

    Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:

    • Wartungsarbeiten,
    • Sicherheitsupdates,
    • technische Störungen,
    • Störungen bei Rechenzentren oder Netzbetreibern,
    • DNS-Störungen,
    • höhere Gewalt,
    • Angriffe Dritter,
    • Störungen externer Dienste.
  4. 4.LENO ist berechtigt, erforderliche Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen.

17Einsatz künstlicher Intelligenz und automatisierter Systeme

  1. 1.LENO ist berechtigt, zur Erstellung, Pflege, Analyse, Kommunikation und Betreuung automatisierte Systeme und künstliche Intelligenz einzusetzen.
  2. 2.

    Dies kann insbesondere die Erstellung und Bearbeitung von

    • Texten,
    • Designs,
    • Programmcode,
    • Übersetzungen,
    • Analysen,
    • Supportantworten,
    • technischen Änderungen und
    • sonstigen digitalen Inhalten

    umfassen.

  3. 3.Der Einsatz solcher Systeme ändert nichts am vereinbarten Leistungsumfang und berechtigt den Kunden nicht zu einer Reduzierung der vereinbarten Vergütung.
  4. 4.LENO bleibt verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung in angemessener Qualität zu erbringen.

18Gewährleistung und Mängel

  1. 1.Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung nachvollziehbar mitzuteilen.
  2. 2.LENO erhält zunächst Gelegenheit zur Prüfung und angemessenen Nachbesserung.
  3. 3.

    Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn:

    • eine vom Kunden gewünschte Funktion nicht Bestandteil des gebuchten Pakets ist,
    • eine Änderung bei einem externen Drittanbieter Auswirkungen verursacht,
    • die Störung durch eine vom Kunden vorgenommene Änderung verursacht wurde oder
    • lediglich subjektive gestalterische Präferenzen betroffen sind, ohne dass eine vereinbarte Beschaffenheit verletzt wird.
  4. 4.Gesetzlich zwingende Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

19Haftung

  1. 1.LENO haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
  2. 2.Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften bleibt unberührt.
  3. 3.Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von LENO auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
  4. 4.Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. 5.Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder reine Folgeschäden haftet LENO nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
  6. 6.LENO haftet nicht für Störungen, die ausschließlich durch vom Kunden eingesetzte Drittanbieter, externe E-Mail-Dienste, Registrare, Zahlungsdienstleister oder sonstige externe Systeme verursacht werden, sofern LENO die Störung nicht selbst zu vertreten hat.

20Vertragsende

  1. 1.Mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung endet das Recht des Kunden zur Nutzung der von LENO bereitgestellten Webpräsenz.
  2. 2.LENO ist berechtigt, die Webpräsenz nach Vertragsende zu deaktivieren und nach Ablauf angemessener gesetzlicher oder technisch erforderlicher Aufbewahrungsfristen zu löschen.
  3. 3.Ein Anspruch auf Überlassung der vollständigen Webpräsenz, des Quellcodes, der Templates, Designs oder sonstiger LENO-Technologie besteht nicht.
  4. 4.Kundeneigene Inhalte und personenbezogene Daten werden entsprechend den gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Verpflichtungen behandelt.
  5. 5.Die Regelungen zur Domain ergeben sich aus Ziffer 8 dieser AGB.
  6. 6.Eine Fortsetzung einzelner Leistungen nach Vertragsende bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

21Kündigung

  1. 1.Die ordentliche Kündigung kann in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über eine von LENO angebotene elektronische Kündigungsfunktion.
  2. 2.Die Kündigung muss innerhalb der in Ziffer 10 bestimmten Kündigungsfrist zugehen.
  3. 3.Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. 4.

    Ein wichtiger Grund für LENO kann insbesondere vorliegen bei:

    • erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug,
    • rechtswidriger Nutzung der Webpräsenz,
    • erheblichen Sicherheitsverletzungen,
    • vorsätzlichen Falschangaben des Kunden oder
    • einer Nutzung, durch die LENO oder Dritte einem erheblichen rechtlichen oder technischen Risiko ausgesetzt werden.

22Aufrechnung und Zurückbehaltung

  1. 1.Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.
  2. 2.Zurückbehaltungsrechte können nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
  3. 3.Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

23Datenschutz

  1. 1.LENO verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften und der gesonderten Datenschutzerklärung.
  2. 2.Soweit LENO personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und hierfür eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, werden die Parteien eine entsprechende Vereinbarung abschließen.
  3. 3.Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm über die Webpräsenz erhobenen und verarbeiteten Daten verantwortlich, soweit die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich erfolgt.

24Änderungen dieser AGB

  1. 1.Änderungen dieser AGB für bestehende Vertragsverhältnisse werden nur wirksam, soweit hierfür eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht.
  2. 2.Wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, der Vergütung oder der Vertragslaufzeit bedürfen einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung, soweit gesetzlich nichts anderes zulässig ist.

25Anwendbares Recht

  1. 1.Für Verträge mit Kunden mit Sitz in Deutschland gilt, soweit rechtlich zulässig, das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. 2.Zwingende Vorschriften des am Sitz von LENO anwendbaren Rechts sowie zwingende internationale Vorschriften bleiben unberührt.

26Gerichtsstand

  1. 1.Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung rechtlich zulässig ist, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ein von LENO bestimmter sachlich und örtlich zulässiger Gerichtsstand in Deutschland vereinbart.
  2. 2.LENO bleibt berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
  3. 3.Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

27Schlussbestimmungen

  1. 1.Änderungen und Ergänzungen des individuellen Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
  2. 2.Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
  3. 3.Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. 4.LENO ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen geeignete Dienstleister und Unterauftragnehmer einzusetzen.
  5. 5.Vertragssprache für deutsche Kunden ist Deutsch, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir gern unter mail@leno-innovations.com.